Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 62.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56582
BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 62.21 (https://dejure.org/2021,56582)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2021 - 1 B 62.21 (https://dejure.org/2021,56582)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 1 B 62.21 (https://dejure.org/2021,56582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,56582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anknüpfen an den Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen hinsichtlich des Bekenntnisses zur deutschen Volkszugehörigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anknüpfen an den Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen hinsichtlich des Bekenntnisses zur deutschen Volkszugehörigkeit

  • rechtsportal.de

    Anknüpfen an den Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen hinsichtlich des Bekenntnisses zur deutschen Volkszugehörigkeit

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 62.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 43.18

    Spätaussiedlereigenschaft erfordert Abstammung von einem deutschen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 62.21
    Bei einem generationenübergreifenden Abstammungszusammenhang von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen (dazu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197 Rn. 12 ff.) kommt es für die Volkszugehörigkeit der an den nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BVFG maßgeblichen Stichtagen noch im Vertreibungsgebiet lebenden Bezugsperson, an welche die im Zeitpunkt der Geburt zu beurteilende Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen anknüpft, darauf an, ob sie bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen für ein Bekenntnis reif genug war (bekenntnisfähige Personen) oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekenntnisfähig (sog. bekenntnisunfähige Frühgeborene) und erst nach diesem Zeitpunkt geboren (sog. Spätgeborene) war, es mithin darauf ankommt, ob sich die Eltern oder der die Familie zu diesem Zeitpunkt prägende Vorfahr (hier der nach den tatrichterlichen Feststellungen allein in Betracht kommende 1881 geborene Ururgroßvater mütterlicherseits) kurz vor Beginn der Vertreibungsmaßnahmen zum deutschen Volkstum bekannt hat (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 29).
  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 62.21
    Bei einem generationenübergreifenden Abstammungszusammenhang von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen (dazu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197 Rn. 12 ff.) kommt es für die Volkszugehörigkeit der an den nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BVFG maßgeblichen Stichtagen noch im Vertreibungsgebiet lebenden Bezugsperson, an welche die im Zeitpunkt der Geburt zu beurteilende Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen anknüpft, darauf an, ob sie bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen für ein Bekenntnis reif genug war (bekenntnisfähige Personen) oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekenntnisfähig (sog. bekenntnisunfähige Frühgeborene) und erst nach diesem Zeitpunkt geboren (sog. Spätgeborene) war, es mithin darauf ankommt, ob sich die Eltern oder der die Familie zu diesem Zeitpunkt prägende Vorfahr (hier der nach den tatrichterlichen Feststellungen allein in Betracht kommende 1881 geborene Ururgroßvater mütterlicherseits) kurz vor Beginn der Vertreibungsmaßnahmen zum deutschen Volkstum bekannt hat (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 29).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 62.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 62.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2021 - 1 B 62.21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auch das Berufungsgericht herangezogen hat, ist geklärt, dass es für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen im Vertreibungsgebiet geborenen Kindern auf die volksdeutsche Bekenntnislage in der Familie vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (22. Juni 1941) ankommt (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -).
  • OLG Schleswig, 02.11.2023 - 3 Wx 1/22
    Für eine volksdeutsche Bekenntnislage (vgl. BVerwG v. 22.12.2021 - 1 B 62/21, juris Tz. 5) oder auch nur einen Bezug zum Deutschtum gibt es in den dem Senat vorliegenden Unterlagen nur die Angaben im Fragebogen vom 30.09.1984 zu den Großeltern väterlicherseits des Erblassers, dass deren Muttersprache deutsch gewesen sei.
  • BVerwG, 01.11.2022 - 1 B 57.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rüge der

    Das Bezeichnungserfordernis schließt die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 B 62.21 - juris Rn. 2).

    Die Beschwerde legt nicht substantiiert dar, dass die zu klärende Rechtsfrage für den zu entscheidenden Streitfall entscheidungserheblich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2021 - 1 B 62.21 - juris Rn. 2 und vom 10. Januar 2022 - 1 B 65.21 - juris Rn. 3).

  • OLG Schleswig, 30.10.2023 - 3 Wx 1/22

    Erbscheinverfahren: Anwendung des Rechts der (deutschen) Zugewinngemeinschaft

    Für eine volksdeutsche Bekenntnislage (vgl. BVerwG v. 22.12.2021 - 1 B 62/21, juris Tz. 5) oder auch nur einen Bezug zum Deutschtum gibt es in den dem Senat vorliegenden Unterlagen nur die Angaben im Fragebogen vom 30.09.1984 zu den Großeltern väterlicherseits des Erblassers, dass deren Muttersprache deutsch gewesen sei.
  • BVerwG, 29.01.2024 - 1 B 46.23
    Das Bezeichnungserfordernis schließt die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 B 62.21 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 19 A 1439/20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines ukrainischen

    Zu diesem Zeitpunkt vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 -, BVerwGE 167, 9, juris, Rn. 29, und vom 13. Juni 1995 - 9 C 392.94 -, BVerwGE 98, 367, juris, Rn. 22 f., Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 B 62.21 -, juris, Rn. 5.
  • BVerwG, 15.08.2023 - 1 B 3.23
    Das Bezeichnungserfordernis schließt die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 B 62.21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 27.03.2023 - 1 B 72.22

    Rüge eines Anhörungsmangels

    Das Bezeichnungserfordernis schließt die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 B 62.21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 75.22

    Vertriebenenrechtliche Bedeutung des Stichtages 22. Juni 1941 als des Beginns der

    Das Bezeichnungserfordernis schließt die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 B 62.21 - juris Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht